




![]()
![]()
![]()
![]()
> Krankenversicherung für ausländische Künstler in Deutschland
![]()
Veranstalter-Haftpflicht
Die meisten Locationvermieter verlangen den Abschluss einer solchen Versicherung, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird. Diese Versicherung schützt Sie vor den materiellen Folgen, wenn Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden. Sei es der Stolperer des Besuchers über ein nicht gesichertes Kabel, die unglücklich verstellte Notausgangstüre bei einer Panik, die Körperverletzung durch einen umfallenden Boxenturm, der Gehörschaden, die Schadenmöglichkeiten sind vielfältig.
Wir haben eine Spezialpolice entwickelt, die über das Normalmaß hinausgeht. Siehe unter Details oder direkt bei Veranstalterhaftpflicht
Prämien (alle Prämien gelten netto, d.h. zzgl. Versicherungssteuer)
Diese hängen ab von der Zuschauerzahl und der Höhe der gewünschten Mietsachschaden-Deckung
| Pauschalbetrag | Beitrag je Besucher | ||||||
| Mietsach- schäden |
bis 500 | bis 1.000 | bis 1.500 | bis 2.000 | bis 10.000 | bis 50.000 | bis 100.000 |
| ohne | € 75,00 | € 96,00 | € 144,00 | € 193,00 | € 0,08 | € 0,06 | € 0,03 |
| € 1.000 | € 90,00 | € 115,20 | € 172,80 | € 231,60 | € 0,10 | € 0,07 | € 0,04 |
| € 2.000 | € 105,00 | € 134,40 | € 201,60 | € 270,20 | € 0,11 | € 0,08 | € 0,05 |
| € 3.000 | € 120,00 | € 153,60 | € 230,40 | € 308,80 | € 0,13 | € 0,10 | € 0,06 |
| € 4.000 | € 135,00 | € 172,80 | € 259,20 | € 347,40 | € 0,14 | € 0,11 | € 0,07 |
| € 5.000 | € 150,00 | € 192,00 | € 288,00 | € 386,00 | € 0,16 | € 0,12 | € 0,08 |
| € 25.000 | € 175,00 | € 223,70 | € 335,50 | € 449,70 | € 0,19 | € 0,14 | € 0,09 |
Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden, sind nicht versichert, auch nicht versicherbar! Ferner gelten Schäden an gemieteten, geliehenen Mobilien nicht mitversichert, oder die Teil eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Für das gemietete Equipment empfehlen wir Ihnen unsere kurzfristige Elektronikversicherung. Fragen Sie einfach bei uns nach, gerne unterbreiten wir Ihnen auch hier ein Angebot.
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung kann auch als Jahresvertrag abgeschlossen werden, gerne stehen wir Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite.
Die kurzfristige Elektronikversicherung
Werfen Sie doch mal einen Blick ins "Kleingedruckte" Ihrer AGB´s unter dem Punkt "Haftung"! Dort werden Sie finden, daß der Mieter für alle Schäden, die an dem gemieteten Material eintreten, einzustehen hat. Und Schäden sind recht schnell passiert. Ob nun jemand versehentlich eine Cola ins Mischpult laufen läßt, die Bassbox unter Vollast ausgestöpselt wird oder beim Auf- und Abbau etwas herunterfällt. Fragen Sie den Kunden, ob das angemietete Material bereits versichert ist. Wenn nicht, bieten wir Ihnen eine Elektronikversicherung an, die auf Tagesbasis abgerechnet wird. Bei dieser Elektronik-Versicherung handelt es sich um eine sog. "All-Gefahren-Deckung" gem den ABE. Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse, bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung.
Die Prämienberechnung ist denkbar einfach: je angefangene EUR 1.000,-- und Tag werden EUR 1,40 an Prämie berechnet (inkl. Transportrisiko). Mieten Sie also Material im Wert von EUR 95.000,-- für 4 Tage, so beträgt die Prämie pro Tag 95 mal EUR 1,40 also EUR 133,--. Für vier Tage sind somit EUR 532,00 zu zahlen. Alle Prämien sind Nettoprämien und gelten daher zzgl. 19% Versicherungssteuer. Die Mindestprämie pro Vorgang liegt bei EUR 120,-- zzgl. Versicherungssteuer.
Die Mindestprämie pro Vorgang liegt bei EUR 100,-- zzgl. Versicherungssteuer.
Bei mehreren Tagen, aber auch bei höheren Summen lohnt es sich, daß Sie sich mit uns kurzschließen. Wir können hier sicherlich einen guten Preis finden.
Bitte zum Auftrag unbedingt eine Teileliste der zu versichernden Geräte beifügen, ansonsten kann die Deckung nicht bestätigt werden!
Die Ausfallversicherung
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Absage infolge einer Nichtdurchführbarkeit, obwohl alle Beteiligten anwesend sind, wegen Nichterscheinens von Künstlern infolge Unfall, Krankheit oder Tod und der Absage wegen Nichterscheinens von Künstlern aus allen Gründen und der Nichtdurchführbarkeit.
Unsere Deckungsbausteine lauten:
Deckung Typ A:
Nichtdurchführbarkeit einer Veranstaltung, obwohl alle Beteiligten anwesend sind. Prämiensatz: zwischen 0,96% und 1,20% aus der Versicherungssumme.
Deckung Typ B I:
Nichterscheinens von versicherten Personen infolge Unfall, Krankheit oder Tod. Prämiensatz zwischen 0,96% und 1,2% aus der Versicherungssumme
Deckung Typ B II:
Nichterscheinens von versicherten Personen aufgrund aller Ereignisse, die außerhalb der Einflußmöglichkeiten der versicherten Personen selbst, des Veranstalters sowie aller Vertragspartner, deren sich der Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung bedient, liegen. Prämiensatz zwischen 1,20% und 1,4% aus der Versicherungssumme.
Deckung C I:
Versichert gelten die Nichtdurchführbarkeit und das Nichterscheinen versicherter Personen infolge Unfall, Krankheit oder Tod. Prämiensatz: zwischen 1,96% und 2,16% aus der Versicherungsumme.
Deckung Typ C II:
Versichert gelten die Nichtdurchführbarkeit und das Nichterscheinen, jeweils aus allen Gründen, die außerhalb der Einflußmöglichkeit der Künstler und des Veranstalters liegen (dies ist die o.g. Katastrophen-Deckung). Prämiensatz: zwischen 2,16% und 2,36% aus der Versicherungsumme.
Darüber hinaus gibt es zwei wichtige Klauseln, die den Versicherungsschutz erweitern:
| Gefahr für Leib und Leben (adversed Weather) nur in Verbindung mit Deckungstyp A oder C |
Mitversichert gilt die Absage von Veranstaltungen aufgrund von Witterungseinflüssen, die Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden. Bei Sturm muß eine örtliche Windbewegung von mindestens Stärke 8 der Beaufortskala vorliegen. Hier liegt der Prämiensatz in der Regel bei 0,5% aus der Versicherungssumme. | |
| Orchesterklausel nur in Verbindung mit Deckungstyp A |
Neben der oben beschriebenen Nichtdurchführbarkeit gilt auch der Ausfall einer oder mehrerer Veranstaltungen dann versichert, wenn wenigstens 50% des Orchesters aus Gründen verhindert sind, die unter die Deckung der Klausel 2 der Sonderbedingungen von Eberhard, Raith & Partner GmbH fallen (als Beispiele wären hier die Salmonellenvergiftung im Catering oder der Transportmittelunfall auf dem Weg zur Veranstaltung zu erwähnen). Hier liegt der Prämiensatz in der Regel bei 0,2% aus der Versicherungssumme. | |
| Besonderheiten in unseren Versicherungs- bedingungsbedingungen |
|
|
| Somit kann in der Ausfallversicherung auf alle Belange des Veranstalters eingegangen werden. Es müssen auch, weil der Versicherungsschutz maßgeschneidert werden kann, keine überflüssigen Versicherungsprämien gezahlt werden. Die Haftungsdauer für einen solchen Vertrag ist auf einer Dauer von 60 Tagen konzipiert. Die Mindestprämie beträgt EUR 250,-- netto. Die Versicherung sollte 4 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden. | ||
Description of the contingency event-cancellation-insurance:
Coverage Type A:
Insured is the Cancellation of the event due to circumstances which are beyond the control of the assured and/or the organizers and/or all contractual partners, which are needed to realize this event. (Examples: Fire in the location, bursting of pipes in the location, electrical power outage of the public power network). The nonapperance of persons is not insured in this type of coverage.
Premiumrate is between 0.96% and 1,20% from the sum insured.
Coverage Type B I:
Nonapperance of insured persons due to accident, illness or death. Premiumrate is between 0.96% and 1,20% from the sum insured.
Coverage Type B II:
Insured is the nonapperance of insured persons if the event(s) have to be cancelled due to circumstances which are beyond the control of the assured Artist(s) and/or the organizers and/or all contractual partners, which are needed to realize this event. Premiumrate is between 1,20% and 1,40% from the sum insured.
Coverage Type C I:
This is a combination of the type A and B I. Insured is the Cancellation of the event due to circumstances which are beyond the control of the assured and/or the organizers and/or all contractual partners, which are needed to realize this event.
Also included is the nonapperance of insured persons due to accident, illness or death. Premiumrate is between 1,96% and 2,16% from the sum insured.
Coverage Type C II:
This is a combination of the type A and B II. Insured ist the Cancellation of the event due to circumstances which are beyond the control of the Assured and/or the organizers and/or all contractual partners, which are needed to realize this event, as well as nonapperance due to any circumstances for which the assured Artist(s) and/or the organizers are not responsible (this is our so called catastrophy-cover). Premiumrate is between 2,16% and 2,36% from the sum insured
There are two important clauses, which will extend the coverage, if needed:
(adversed Weather): only in combination with type A or C. |
Included is the cancellation due to atmospheric influences, which cause a threat to life or physical condition of the spectators or partcipants. In case of storm the windmovement must have a strength of at least 8 according to the Beaufort scale | |
| Orchestra Clause: Only in combination with type A |
Aside of the above described reasons for cancellation, the clause also covers the cancellation of the event(s), in case at least 50% of the orchestra are prevented for reasons described in § 1.1 B II of the special conditions of Eberhard, Raith & Partner GmbH (Example: Salmonella contamination in catering or a accident to means of conveyance on the way to the eventlocation). | |
| Highlights of our policywording: |
|
|
Die kurzfristige Krankenversicherung für ausländische Künstler in Deutschland
Sie engagieren einen Künstler, zum Beispiel aus Lateinamerika, und sind vertraglich verpflichtet, für eine ausreichende Krankenversicherung zu sorgen. Ein Anruf bei der Künstlersozialversicherung ergibt, daß der Künstler nicht unter die Versicherungspflicht fällt und somit auch nicht über die KSK versichert werden kann.
Die privaten Krankenversicherer lehnen in der Regel dankend ab und verweisen darauf, daß sie keine Krankenversicherung für Personen annehmen, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Schon gar nicht kurzfristige Verträge.
Wenn Sie einmal vor diesem Problem stehen, dann können wir Ihnen eine sehr einfach zu handhabende Lösung anbieten:
Sie nehmen das Auftragsformular und vermerken die Namen, Vornamen, Nationalität, Alter und Geschlecht. Der Beitrag errechnet sich ganz einfach: EUR 1,40 pro Mann/Frau und Tag.
Senden Sie dann den Auftrag, wenn möglich zusammen mit einem Verrechnungsscheck an uns, und alles ist erledigt. Die genannten Personen genießen dann ab dem gewünschten Tag Versicherungsschutz. Hierbei gelten versichert:
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und endet mit der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland.
Mit einem solchen Vertrag können Sie den Künstler schnell und unbürokratisch in ausreichendem Maße gegen die Kosten von Krankheitsfällen versichern. Zu günstigen Beiträge und ohne Selbstbeteiligung
