Sach-Ausfall-Versicherung

Gegenstand und Umfang der Versicherung
Eine Entschädigung wird geleistet, wenn das versicherte Projekt durch unvorhergesehen eintretende Beschädigungen, Zerstörungen oder Abhandenkommen von zur Produktion verwendeten Sachen (z.B. Filmtechnik, Requisite, Produktionsstätte) abgebrochen oder unterbrochen werden muß.

Bei Abbruch des versicherten Projektes werden die bis zum Schadentag nachweislich angefallenen Aufwendungen zuzüglich der aufgrund bestehender Verträge vom Versicherungsnehmer noch zu zahlender Beträge erstattet. Ein Abbruch liegt vor, wenn die Fortführung des versicherten Projektes unmöglich ist oder die Kosten für die Fortführung die Versicherungssumme erreichen oder übersteigen.

Bei einer Unterbrechung des versicherten Projektes werden die durch Vorlage von Rechnungen und Verträgen nachgewiesenen Mehrkosten ersetzt.

    Nicht ersatzpflichtig sind:
  • Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
  • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhe
  • Kernenergie
  • betriebsbedingte Abnutzung
  • mittelbare Schäden

Versicherungssumme
In der Regel liegt das Limit bei € 500.000,--. Höhere Summen müssen entsprechend angemeldet werden.

Geltungsbereich: nach Vereinbarung